
Ich vertrete Arbeitnehmer wie Arbeitgeber in allen Belangen des Individualarbeitsrechts. Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung, Dienstwagen, Urlaub, Krankheit, Versetzung, Vergütung, und Zeugnis sind nur einige Stichworte zu meiner täglichen Arbeit.
Gerade im Arbeitsrecht ist es von großer Bedeutung, eine Verhärtung der Fronten zu vermeiden, weil man nie vorhersagen kann, ob die Parteien nicht weiter miteinander auskommen müssen.
Arbeitgeber vertrete ich auch in Belangen des Betriebsverfassungsrechts.
In kaum einem Rechtsgebiet ändern sich die rechtlichen Grundlagen so schnell wie hier. Die Halbwertszeit mancher Gesetze beträgt häufig nur wenige Monate. Beste Qualität erreicht und hält man nur durch stete Fortbildung, die mir als Fachanwalt Bedürfnis und Verpflichtung ist.
Weitere Spezialisierungen:
Forderungs- und Zwangsvollstreckungsrecht und Recht rund ums Automobil.
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